Registrierung zur Zeichnung neuer Anteile der Bürgergenossenschaft Energie für Saerbeck eG

Durch das Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen hat unsere Genossenschaft die Gelegenheit, sich an zwei Windkraftprojekten im Umfeld der Gemeinde Saerbeck zu beteiligen. Das Gesetz sieht vor, dass Bürger der Gemeinden im Umkreis von 2,5 km (PLZ 48369, 48282, 48432, 48477) um die Windkraftanlage WKA eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit an den Projekten erhalten können. Hier können Sie sich für die automatische Zusendung einer E-Mail mit der Möglichkeit, die Zeichnungsunterlagen als PDF-Datei herunter zu laden, registrieren, wenn Sie in Saerbeck oder einer angrenzenden Gemeinde im genannten Umkreis einer neuen WKA seit mind. drei Monaten zum Zeitpunkt der jeweiligen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wohnen oder bereits Genossin oder Genosse unserer Genossenschaft Energie für Saerbeck eG sind.

Der Beitritt zur Genossenschaft ist eine unternehmerische Beteiligung. Die Haftung der Mitglieder ist auf die Höhe ihrer Geschäftsguthaben beschränkt. Im ungünstigsten Fall kann dies zum Totalverlust ihres Geschäftsguthabens führen. Weitere Informationen zu den Risiken, Chancen und Bedingungen finden Sie in den Unterlagen, die sie erhalten.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass alle neuen Anteile möglichst gleichmäßig unter allen Bewerbern verteilt werden. Ein Anspruch auf Beteiligung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Lt. unserer Satzung entscheidet alleine der Vorstand über neue Aufnahmen und die Zuteilung der Anteile.

Wir führen für alle Gewinne je Anteil pauschal auch Kirchensteuer ab. Freistellungsaufträge werden von unserer Genossenschaft nicht entgegen genommen. Sie können die Kirchensteuer aber ggf. über Ihre Einkommensteuererklärung zurück erhalten.

 Jede Person benötigt für die Registrierung und spätere Kommunikation eine eigene E-Mailadresse. Nach Absenden der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zum Herunterladen und Ausdrucken der personalisierten Unterlagen. Diese senden Sie bitte unterschrieben per Post an uns zurück.

Bitte machen Sie korrekte Angaben. Wir sind verpflichtet, die Identität des wirtschaftlich Berechtigten (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG) bei Zeichnung zu überprüfen. Näheres dazu finden Sie in den Unterlagen, die Sie erhalten.

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